Barrierefreiheit im Webdesign: Was sich ab dem 28. Juni 2025 in der EU ändert
Barrierefreiheit im Internet ist längst kein Nischenthema mehr. Mit dem European Accessibility Act (EAA), der ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, wird es in der Europäischen Union für viele digitale Angebote Pflicht, barrierefrei nutzbar zu sein. Das betrifft nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch zahlreiche Dienstleistungen und Produkte im privaten Sektor. Erfahre in diesem Blog-Beitrag, was die neuen Vorgaben bedeuten und wie Unternehmen sich jetzt darauf vorbereiten können.
Warum Barrierefreiheit so wichtig ist
Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Online-Dienste für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Behinderung, Alter oder technischen Einschränkungen. Neben dem European Accessibility Act existierte zuvor bereits die EU-Webseiten-Richtlinie (EU) 2016/2102 für öffentliche Stellen. Doch mit den neuen Vorschriften werden nun auch viele privatwirtschaftliche Anbieter in die Pflicht genommen, ihre digitalen Produkte und Services barrierefrei zu gestalten.
Vorteile einer inklusiven Website
- Erweitere Zielgruppe: Ein barrierefreies Online-Angebot erreicht mehr potenzielle Kundinnen und Kunden, da es keine Hürden für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten gibt.
- Positive Markenwahrnehmung: Wer sich für Inklusion engagiert, stärkt sein Image und signalisiert soziale Verantwortung.
- SEO-Potenzial: Viele barrierefreie Maßnahmen (z. B. strukturierte Überschriften, semantisch korrektes HTML) verbessern auch das Suchmaschinen-Ranking.
Die wichtigsten Anforderungen des European Accessibility Act
Mit Blick auf Website-Barrierefreiheit sollten Unternehmen vor allem folgende Punkte berücksichtigen:
- Alternativtexte für Bilder
Screenreader benötigen beschreibende Alt-Texte, damit auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen den Inhalt von Bildern erfassen können. - Klare Struktur und Navigation
Eine barrierefreie Navigation erfordert sinnvolle Überschriftenhierarchien und gut erkennbare Menüs, die auch nur mit der Tastatur bedienbar sind. - Untertitel und Audiodeskriptionen
Videoinhalte sollten Untertitel für Hörbeeinträchtigte bereitstellen; Audiodeskriptionen helfen sehbeeinträchtigten Nutzerinnen und Nutzern, visuelle Inhalte zu verstehen. - Kontrast und Schriftgröße
Genügend Farbabstände zwischen Text und Hintergrund erleichtern die Lesbarkeit. Zudem sollten Schriftgrößen flexibel anpassbar sein.
Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, riskieren ab dem Stichtag 28. Juni 2025 rechtliche Konsequenzen und potenzielle Bußgelder.
Vorbereitung auf die neuen Vorgaben
1. Bestandsaufnahme machen
Überprüfe deine aktuelle Website und identifiziere Barrieren. Tools wie WAVE oder axe können bei einer ersten Analyse helfen, indem sie technische Probleme aufzeigen.
2. Fachleute einbinden
Möglicherweise ist eine Online-Marketing-Agentur, wie Contunda notwendig, um einen konkreten Umsetzungsplan zu entwickeln. Menschen mit Behinderungen in den Testprozess einzubinden, liefert besonders wertvolles Feedback.
3. Schrittweises Vorgehen
Von Alt-Texten über Kontrast-Optimierung bis zur Nutzung von ARIA-Labels: Es lohnt sich, die Barrierefreiheit schrittweise zu verbessern und regelmäßig zu testen, anstatt alles auf einmal umzusetzen.
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